Was sagt der Umweltbericht…

… zur Fläche 5.2.6 der geplanten Änderung des FNPs? Gebietsbeschreibung: Am Westrand von Langhurst erstreckt sich ein Mosaik aus extensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Magerwiesen und Feuchtbiotopen (zum Teil gesetzlich geschützt). Die zwei großen Ackerflächen, die die Fläche umfassen, werden von einem wasserführenden Graben durchzogen. Dieser wird abschnittsweise von Schilf- und Auenwaldvegetation Weiterlesen

Langhurst-West …

… erhält mit vielen notwendigen Sondermaßnahmen nur die Bewertung bedingt geeignet (Bewertungsstufe III). Die Fläche 5.2.6 (Langhurst-West) ist die EINZIGE von allen Änderungsflächen in der geplanten 2. Änderung des FNPs, die im Umweltbericht so schlecht beurteilt wird. Was bedeutet Bewertungsstufe III? Die Flächen der Bewertungsstufe III sind unter Berücksichtigung der Weiterlesen

Noch weigert sich …

… die Verwaltung, CDU und SPD Schutterwalds, die im Umweltbericht geforderten Maßnahmen für die Fläche 5.2.6 (Langhurst – West) auch nur ansatzweise in die Überlegungen und Kostenbetrachtungen zur notwendigen Abwägung einzubeziehen. Die notwendigen Maßnahmen sind, ich zitiere: Im Zug der verbindlichen Bauleitplanung ist im Vorfeld eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Weiterlesen

Schutterwald wendet …

… Bebauungspläne nach § 13 b BauGB an. Der § 13b dient als Mitnahmeeffekt zum Verzicht auf Umweltprüfung und AusgleichsmaßnahmenVorrangiges, wenn nicht gar alleiniges Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB ist der vollständige Verzicht auf eine Umweltprüfung, insbesondere aber auch auf Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB. Quelle: www.dnr.de/positionen/kritik-an-13b-baugesetzbuch-baugb/ Weiterlesen

Begründung zum Flächentausch …

Hinsichtlich der Wohnbauflächen soll in Schutterwald ein umfanggleicher Flächentausch vorgenommen werden: der Rücknahme von bisher im FNP ausgewiesenen Wohnbauflächen (5.1.20 + 5.2.5) mit insgesamt 3,60 ha stehen die Flächen 5.1.18 a+b und 5.2.6 als geplante Neuausweisungen mit insgesamt 3,63 ha gegenüber. Die geplanten Neuausweisungen sind auch aus Gründen des Lärmschutzes Weiterlesen

Biotop ist geschützt …

Laut Umweltbericht ist eine Überbauung des nach BNatSchG geschützten Biotops (Grabenbereich mit Röhricht, Fließgewässer), nicht zulässig, da „Das Fließgewässer … von jeglichen Eingriffen freigehalten werden“ soll. Auch wenn die weitere Bauplanung noch nicht begonnen wurde, ist festzustellen, dass die Gemeinde Schutterwald eine Überbauung des wertvollen Biotops für die verkehrliche Verbindung Weiterlesen