Biotop ist geschützt …

Laut Umweltbericht ist eine Überbauung des nach BNatSchG geschützten Biotops (Grabenbereich mit Röhricht, Fließgewässer), nicht zulässig, da „Das Fließgewässer … von jeglichen Eingriffen freigehalten werden“ soll. Auch wenn die weitere Bauplanung noch nicht begonnen wurde, ist festzustellen, dass die Gemeinde Schutterwald eine Überbauung des wertvollen Biotops für die verkehrliche Verbindung Weiterlesen…

Was sagt der Regionalverband …

Regionalverband Südlicher Oberrhein zu Langhurst-West: „Maßgeblich für die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ist seine Lebensraumausstattung (strukturreicher, grünlandgeprägter und von Gräben durchzogener Offenlandkomplex mit Feucht- und Nassgrünland sowie artenreichen Mähwiesen). Darüber hinaus stellen die das Gebiet durchziehenden Gräben einen wichtigen Bereich für die Fauna dar (Lebensraum wertgebender Libellenarten).“ Quelle: Stellungnahme Weiterlesen…