Schutterwald wendet …

… Bebauungspläne nach § 13 b BauGB an. Der § 13b dient als Mitnahmeeffekt zum Verzicht auf Umweltprüfung und AusgleichsmaßnahmenVorrangiges, wenn nicht gar alleiniges Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB ist der vollständige Verzicht auf eine Umweltprüfung, insbesondere aber auch auf Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB. Quelle: www.dnr.de/positionen/kritik-an-13b-baugesetzbuch-baugb/ Dieses Thesenpapier des DNR sollte der Gemeinderat Schutterwald beachten, bevor Weiterlesen

Gemeinderat Offenburg …

… hat beschlossen – ob er wusste, worüber? Der Planungsausschuss und der Gemeinderat der Stadt Offenburg haben am 09.12.2019 bzw. am 16.12.2019 die Offenlegung der 2. Änderung des FNPs auf Basis der DS 121/19 vom 17.07.2019 beraten und beschlossen (Beschluss Nr. 97/19A vom 16.12.2019 der Stadt Offenburg). In der Beschlussvorlage DS 121/19 der Stadt Offenburg vom 17.07.2019 ist auf Seite 21 unten Weiterlesen

Begründung zum Flächentausch …

Hinsichtlich der Wohnbauflächen soll in Schutterwald ein umfanggleicher Flächentausch vorgenommen werden: der Rücknahme von bisher im FNP ausgewiesenen Wohnbauflächen (5.1.20 + 5.2.5) mit insgesamt 3,60 ha stehen die Flächen 5.1.18 a+b und 5.2.6 als geplante Neuausweisungen mit insgesamt 3,63 ha gegenüber. Die geplanten Neuausweisungen sind auch aus Gründen des Lärmschutzes und damit der Wohnqualität besser geeignet als die Flächenbereiche 5.1.20 Weiterlesen

Biotop ist geschützt …

Laut Umweltbericht ist eine Überbauung des nach BNatSchG geschützten Biotops (Grabenbereich mit Röhricht, Fließgewässer), nicht zulässig, da „Das Fließgewässer … von jeglichen Eingriffen freigehalten werden“ soll. Auch wenn die weitere Bauplanung noch nicht begonnen wurde, ist festzustellen, dass die Gemeinde Schutterwald eine Überbauung des wertvollen Biotops für die verkehrliche Verbindung der südlichen und nördlichen Abschnitte bereits jetzt in Erwägung zieht. Weiterlesen

Was sagt der Regionalverband …

Regionalverband Südlicher Oberrhein zu Langhurst-West: „Maßgeblich für die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ist seine Lebensraumausstattung (strukturreicher, grünlandgeprägter und von Gräben durchzogener Offenlandkomplex mit Feucht- und Nassgrünland sowie artenreichen Mähwiesen). Darüber hinaus stellen die das Gebiet durchziehenden Gräben einen wichtigen Bereich für die Fauna dar (Lebensraum wertgebender Libellenarten).“ Quelle: Stellungnahme vom 19.11.2020 Kapitel 10