Noch weigert sich …

… die Verwaltung, CDU und SPD Schutterwalds, die im Umweltbericht geforderten Maßnahmen für die Fläche 5.2.6 (Langhurst – West) auch nur ansatzweise in die Überlegungen und Kostenbetrachtungen zur notwendigen Abwägung einzubeziehen. Die notwendigen Maßnahmen sind, ich zitiere: Im Zug der verbindlichen Bauleitplanung ist im Vorfeld eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Weiterlesen…

Schutterwald wendet …

… Bebauungspläne nach § 13 b BauGB an. Der § 13b dient als Mitnahmeeffekt zum Verzicht auf Umweltprüfung und AusgleichsmaßnahmenVorrangiges, wenn nicht gar alleiniges Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB ist der vollständige Verzicht auf eine Umweltprüfung, insbesondere aber auch auf Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB. Quelle: www.dnr.de/positionen/kritik-an-13b-baugesetzbuch-baugb/ Weiterlesen…

Biotop ist geschützt …

Laut Umweltbericht ist eine Überbauung des nach BNatSchG geschützten Biotops (Grabenbereich mit Röhricht, Fließgewässer), nicht zulässig, da „Das Fließgewässer … von jeglichen Eingriffen freigehalten werden“ soll. Auch wenn die weitere Bauplanung noch nicht begonnen wurde, ist festzustellen, dass die Gemeinde Schutterwald eine Überbauung des wertvollen Biotops für die verkehrliche Verbindung Weiterlesen…

Was sagt der Regionalverband …

Regionalverband Südlicher Oberrhein zu Langhurst-West: „Maßgeblich für die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ist seine Lebensraumausstattung (strukturreicher, grünlandgeprägter und von Gräben durchzogener Offenlandkomplex mit Feucht- und Nassgrünland sowie artenreichen Mähwiesen). Darüber hinaus stellen die das Gebiet durchziehenden Gräben einen wichtigen Bereich für die Fauna dar (Lebensraum wertgebender Libellenarten).“ Quelle: Stellungnahme Weiterlesen…