Es wird in der Gemeinde die Weiterentwicklung des Regionalplans beraten.

Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wie dieses Thema von der Gemeinde bearbeitet wurde.

Erst argumentiert die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung, dass „in diesem Bereich naturschutzfachlich wertvolle Grünlandflächen bestehen“ und bleibt damit der Argumentation der Gemeinde aus dem Jahr 2009 treu, behauptet dann jedoch in der Stellungnahme an den Regionalverband „Gründe für eine Ausweitung des Grünzugs sind nicht ersichtlich„.

Wie kann es sein, dass „naturschutzfachlich wertvolle Gründlandflächen“, die über Jahre als wesentlich angesehen wurden, dann urplötzlich keine Gründe sind?
Wie ist es um die Verlässlichkeit der Gemeinde bestellt, wenn objektive Fakten, die sich bis heute nicht geändert haben, plötzlich ignoriert werden?

Weiterhin wird, entgegen einem verbindlichen Gemeinderatsbeschluss „den Grünzug um etwa 70 bis 80 m zurückzunehmen„, von der Verwaltung im Namen der Gemeinde beim Regionalverband beantragt: „Die Gemeinde beantragt, den Grünzug auf der bisherigen Grenze zu belassen bzw. westlich und nördlich einen Korridor von 100 m (ab Siedlungsrand Langhurst) von jeglicher Einschränkung freizuhalten.

Wie die Verwaltung von einem verbindlichen und protokollierten Gemeinderatsbeschluss von 70 bis 80 m plötzlich auf 100 m kommt und somit den Gemeinderatsbeschluss um mehr als 30% überschreitet, bleibt unerklärlich!
Der Bürgermeister erklärte hierzu auf unsere Nachfrage, dass er das so aus der Sitzung mitgenommen hat.

Da müssen wir uns als Bürger fragen:

  • Warum verleugnet die Gemeinde eigene Sachargumente, die auf heute noch gültigen objektiven Fakten beruhen?
  • Wozu gibt es Beschlüsse mit klar in Zahlen gefassten Vorgaben, wenn man diese einfach übergeht?
  • Warum billigt der Gemeinderat, dass seine Beschlüsse übergangen werden?
  • Wie sollen Bürger das transparent verfolgen können, wenn nach einer Gemeinderatssitzung die Werte um mehr als 30% vergrößert werden?

Eigene Erfahrungen mit der recht freien „Gestaltung“ der Protokolle haben wir leider auch schon am eigenen Leib gemacht.

Zum Nachlesen nachstehend die Details aus den veröffentlichten Protokollen des Gemeinderats und des Regionalverbands.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor:

Gemeinderatssitzung
Schutterwald DS195/2013
27.11.2013

Im westlichen Siedlungsrand von Langhurst rückt ein regionaler Grünzug näher an die Siedlungsgrenze heran. Da in diesem Bereich naturschutzfachlich wertvolle Grünlandflächen bestehen und darüber hinaus vor allem nördlich von Langhurst noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, kann dies aus Sicht der Verwaltung akzeptiert werden.

In der Gemeinderatssitzung wird vorgetragen:

Gemeinderatssitzung
Schutterwald DS195/2013
27.11.2013

Bauflächen Gemeinderat Seigel erinnert daran, dass im Meierbündt in Langhurst vor Jahren mit der großen Umgehungslösung kalkuliert wurde und deshalb die künftig möglichen Wohnflächen viel größer waren. Da die Umgehung nicht realisierbar ist, sind diese zusätzlichen Wohnflächen nun wieder weg.
Auch östlich von Langhurst war eigentlich geplant, dass dort weitergebaut werden könnte. Straßendurchstiche wurden bereits vorgesehen. Seiner Ansicht nach sollte deshalb gefordert werden, den Grünzug um etwa 70 bis 80 m zurückzunehmen. Gemeinderat Schillinger hat die gleichen Bedenken. Die Gemeinde sollte sich nicht einschränken lassen. ln der abschließenden Abstimmung zur Abrückung des Grünzuges westlich von Langhurst sprechen sich elf Gemeinderäte für das Abrücken aus, sechs Gemeinderäte sind dagegen, eine Enthaltung.

Zum Jahresende informiert die Verwaltung den Regionalverband wie folgt:

Im westlichen Siedlungsrand von Langhurst rückt ein regionaler Grünzug näher an die Siedlungsgrenze heran. Die Gemeinde möchte sich auch in diesem Bereich Entwicklungsoptionen offen halten. Das Heranführen des Grünzugs an die Siedlungsgrenze schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten unverhältnismäßig ein. Die Gemeinde beantragt, den Grünzug auf der bisherigen Grenze zu belassen bzw. westlich und nördlich einen Korridor von 100 m (ab Siedlungsrand Langhurst) von jeglicher Einschränkung freizuhalten. Dies ermöglicht es der Gemeinde sich auch in westlicher und nördlicher Richtung zu erweitern. Dadurch, dass die einst geplante Umgehung von Schutterwald aus naturschutzrechtlichen Gründen (FFH- und !BA-Richtlinien) nicht verwirklicht werden konnte, bleibt die bestehende verlängerte Bahnhofstraße als stark befahrene Straße bestehen. Ein heranrücken der Wohnsiedlung ist dadurch sicherlich mit hohen Aufwendungen in Sachen Lärmschutz (Lärmschutzwall) verbunden und schränkt die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnfläche deutlich ein. Für die dadurch verlorene (bzw. von Lärm stark beeinträchtigte) Siedlungsfläche kann für die Zukunft in westlicher und nördlicher Richtung von Langhurst eine entsprechende Siedlungsfläche vorgehalten werden. Dies würde auch dem Grundsatz Rechnung tragen, zukünftige Wohnbebauungen dort anzusiedeln, wo keine bzw. geringere Lärmbelastungen für den Menschen zu erwarten sind. Gründe für eine Ausweitung des Grünzugs sind nicht ersichtlich. Die Tatsache, dass momentan noch Entwicklungsoptionen im Flächennutzungsplan bestehen, darf der Gemeinde nicht negativ ausgelegt werden. Vielmehr gilt es, ihr trotzdem die nötigen Spielräume auch in künftigen Flächennutzungsplanungen zu erhalten. Erfahrungen zeigen, dass Einschränkungen durch Grünzüge nur durch enorm aufwändige Zielabweichungsverfahren abgemildert werden können. Daher pocht die Gemeinde darauf, eine hohe Hürde bei der Ausweisung neuer Grünzüge anzulegen.