Betrachten wir heute die Entscheidung des Gemeinderats Schutterwalds vom 14.04.2021 und vom 13.10.2021
Beschlusslage:
Auszug aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 14.04.2021:

Vom Gemeinderat Schutterwalds wurde am 14.04.2021 mit 10 zu 7 zu 2 Stimmen beschlossen:
„Die Option 4 wird weiterverfolgt, die Fläche 5.2.6 bleibt im Flächennutzungsplan enthalten und die Fläche 5.1.20 herausgenommen, allerdings wird die bestehende Ausgleichsfläche aus der Entstehung des Baugebiets Hanfbündt West im südlichen Bereich der vorgesehenen Baufläche 5.2.6 belassen.“
Die Ausgleichsfläche ergibt sich aus dem Protokoll der Ratssitzung und wie nachstehend detailliert abgebildet:

Die im Geodatenviewer BW als Fläche 8325 bezeichnet wird.

Zusammenfassung der vom Gemeinderat beschlossenen Sachlage:
Aus dem Beschluss des Gemeinderats vom 14.04.2021, der in Kenntnis der Pläne und den Entwürfen zur 2. Änderung des FNPs getroffen wurde und diese somit wissentlich berücksichtigt, ergibt sich:
- Die ökologische Ausgleichsfläche 8325 bleibt vollständig erhalten.
Ergänzung vom 13.10.2021: CDU bestätigt “Die ökologische Ausgleichsfläche bleibt unberührt.„ - Das vom BNatSchG geschützte Biotop soll unangetastet bleiben und bekommt einen zusätzlichen umlaufenden Schutzabstand von 5 m zu einer möglichen Bebauungsfläche.
- Westlich von 5.2.6 ist der vom Regionalplan geschützte Bereich, der in der anstehenden 2. Änderung des FNPs deutlich verletzt werden soll.
- Die verkehrliche Erschließung der Fläche 5.2.6 soll über den Erlenweg und den Eschenweg erfolgen.
Ergänzung vom 13.10.2021: Die Erschließung für den nördlichen Bereich soll über den Erlenweg erfolgen, für den südlichen Bereich hat man noch kein Konzept. - Die Fläche 5.2.6 reicht südlich NICHT an den Wirtschaftsweg heran und ist kein Bestandteil der vorgesehenen Änderung des FNPs.
Ergänzung vom 13.10.2021: Herr Feuerlein von der VG Offenburg sieht für eine Erschließung über den Wirtschaftsweg deutliche negative Auswirkungen hinsichtlich Umwelt und Ökologie.
Fazit:
Aus dieser Beschlusslage folgt, dass die südliche Teilfläche (siehe Bild) von 5.2.6 rundum eingeschlossen ist und verkehrlich weder über den Erlenweg noch über den Eschenweg erschlossen werden kann, es sein denn wir „hüpfen wie ein Känguru“ auf die Fläche. Das dazu passende Verkehrsschild müssen wir dann noch erfinden.


Wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung und der Gemeinderat das lösen will!
Ohne eine Verletzung der bisher den Bürgern vorgestellten Planung und Eingriffe in die geschützten Bereiche wird es nicht gehen!
Liebe Verwaltung, lieber Gemeinderat HALTET INNE!
Größe könnt Ihr zeigen, indem:
- Ihr erkennt, durch jahrelange, schrittweise Vorgehensweise die Übersicht verloren zu haben,
- Ihr jetzt doch noch die 2. Änderung des FNPs stoppt und – mit den Bürgern – ein tragfähiges, langfristiges und zukunftssicheres Gesamtkonzept entwickelt.