… und was muss zur Klärung noch getan werden?
Der Bürgermeister hat betont, dass Gemeinderat und Verwaltung die Priorität auf
Wir wollen kostengünstigen Wohnraum für die Schutterwälder.
legen.
Aber um das beurteilen zu können, muss man sich über Gesamtkosten und angestrebte Bebauung auch Gedanken machen. Dazu haben wir bisher weder vom Gemeinderat noch von der Verwaltung eine Einschätzung für die Fläche 5.2.6 und deren Alternativen gesehen oder gehört.
Der Tenor zu den nachstehenden Punkten war bisher: Das ist Sache der weiteren Bauleitplanung und jetzt noch viel zu früh.
Wie von unserer Seite immer wieder betont, wird das dem heutigen FNP-Verfahren nicht mehr gerecht. Die Gemeinde ist heute nicht mehr in der Lage mehr Flächen im FNP auszuweisen als notwendig. Was macht man, wenn die Flächen im FNP nicht wie geplant genutzt werden können? Ein Änderungsverfahren ist langwierig und mit hohem Aufwand verbunden.
Was ist nötig?
Ja, richtig, wir brauchen ein langfristiges Konzept, für die Bürger und mit den Bürgern entwickelt!
Als Startpunkt für eine Diskussion haben wir zur Abschätzung der Kosten mit Blickwinkel auf die Fläche 5.2.6 folgende Punkte und Fragestellungen zusammengestellt. Dies ist sicher noch nicht vollständig, aber ein Anfang.
Wir laden Sie – liebe Vertreter der Bürger – ein, sich gemeinsam mit den Bürgern dieses Themas ergebnissoffen anzunehmen.
Was fällt uns zu der Kostenseite ein:
- Erwerbskosten für die Grundstücke
- Kosten für die notwendigen Gutachten (Artenschutz, Biotop, verkehrliche Anbindung in den beiden S-Kurven, Klimaauswirkungen, neueste Beurteilungen zum Hochwassersschutz, Abwasserentsorgung, usw.)
- Kosten für die Erschließung Wasser, Strom
(laut CDU kommen diese vom Ahornweg) - Kosten für die Erschließung der Telekommunikation
- Kosten für die Erschließung des Abwassers
(laut Verwaltung über Eschenweg und Erlenweg) - Kosten für die allgemeinen ökologischen Maßnahmen
- Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen durch den Wegfall der Streuobstbestände
- Kosten für die Verletzung der ökologischen Ausgleichsfläche im Bereich des Eschenweg-Anschlusses
- Kosten für die verkehrliche Erschließung
- Kosten für die Sicherung und notwendige Änderung der Verkehrsführung in den beiden S-Kurven des Hanfbündtwegs
- Kosten für die notwendige Aufschüttung der Straßen im Baugebiet
- Kosten für die notwendige Sicherung des Biotops
- Zu erwartende Kosten für die Grundstückskäufer bezüglich notwendiger Aufschüttungen der Grundstücke
- Abschätzung, ob ein Keller in diesem sensiblen Grundwasserbereich möglich ist, damit die Bürger vor dem Grundstückskauf das realistisch einschätzen können
- Abschätzung, ob aufgrund des hohen Grundwasserstandes in diesem Gebiet weitere Gründungsmaßnahmen (Verdichtung, Stützen etc.) notwendig sind
- Folgekostenabschätzung für den Fall, dass eine Pumpanlage für das Abwasser benötigt wird
- Kostenabschätzung zu möglichen Rechtstreitigkeiten mit den angrenzenden Anwohnern
- Risikoabschätzung und Folgekostenabschätzung zu einem denkbaren Bürgerbegehren
- Risikoabschätzung und Folgekostenabschätzung was passiert, wenn die o.g. Punkte erst im Bebauungsplanverfahren näher betrachtet werden und eine Umsetzung nicht oder nur zu deutlich höheren Kosten als erwartet möglich wäre.
- Abschätzung der möglichen Bebauung hinsichtlich Grundstücksgröße, -anzahl, Art der Bebauung (Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus) usw.
- Wobei für uns nicht klar ist, mit welcher Erwartungshaltung zum Bodenrichtwert der Gemeinderat an diese Fläche geht. Für realistisch halten wir 320,- bis 400,- €/qm, aber ob das dann noch dem Anspruch „kostengünstig“ gerecht wird, ist mehr als fraglich.