… zur Fläche 5.2.6 der geplanten Änderung des FNPs?

Gebietsbeschreibung:
Am Westrand von Langhurst erstreckt sich ein Mosaik aus extensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Magerwiesen und Feuchtbiotopen (zum Teil gesetzlich geschützt). Die zwei großen Ackerflächen, die die Fläche umfassen, werden von einem wasserführenden Graben durchzogen. Dieser wird abschnittsweise von Schilf- und Auenwaldvegetation begleitet. Zudem befinden sich auf der Fläche zum Ortsrand hin eine Feldhecke sowie ein Feldgarten mit Holzlager, Obstbäumen (Niederstamm) und Nutzgarten.
Geplante Nutzungsänderung:
Es ist vorgesehen die bisherige landwirtschaftliche Fläche in der FNP Änderung als Wohnbaufläche darzustellen. 2,9 ha
Entwicklung der Fläche ohne Realisierung der Planung:
Ohne Realisierung der Planung würde die landwirtschaftliche Nutzung bestehen bleiben, was sich günstig auf die ökologische Funktion der Biotoptypen und des geschützten Biotops auswirken würde
Betroffenheit der Umweltbelange bei Umsetzung der Planung
| Schutzgut / Kategorie | Risikobewertung |
|---|---|
| Mensch / Gesundheit | gering |
| Mensch / Erholung | hoch |
| Tiere / Pflanzen / Lebensräume | hoch, starke rechtliche Restriktion |
| Natura 2000 | mittel |
| Besonderer Artenschutz | mittel |
| Boden | mittel |
| Oberflächenwasser | hoch |
| Grundwasser | mittel |
| Klima / Luft | mittel |
| Landschaft / Landschaftsbild | hoch |
| Kulturgüter | gering |
Empfehlungen zu Vermeidung, Verminderung und Kompensation nachteiliger Auswirkungen
- Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ist im Vorfeld eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der oben genannten Arten durchzuführen.
- Aussparung und Sicherung des geschützten Biotops (Grabenröhricht), der Feldhecke und dem Streuobstbestand (siehe hierzu artenschutzrechtliche Voreinschätzung im Anhang)
- Eingrünung der Neubauflächen zur Einbettung in das Landschaftsbild und Minderung der negativen klimatischen Effekte
- Das Fließgewässer in der Flächenmitte sollte im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung einschließlich eines beidseitig fünf Meter breiten Gewässerrandstreifens (gem. § 29 WG) von jeglichen Eingriffen freigehalten werden.
Umweltverträglichkeit
- IV ungeeignet
- III bedingt geeignet mit vorgenannten Maßnahmen
Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass …
- … beabsichtigt ist, das Bundesnaturschutzgesetz mit den Füßen zu treten.
- … man sich damit zufrieden gibt, nur eine Minderung der negativen klimatischen Effekte zu erzielen, angesichts der klimatischen Probleme, die wir alle sehen können.
- … der Artenschutz wieder einmal in Mitleidenschaft gezogen werden soll. Direkt im geplanten Gebiet, aber auch durch das massive Heranrücken an die vom Regionalplan geschützten Bereiche westlich von Langhurst.
- … eine solche Fläche unnötig und vor allem konzeptlos geopfert würde.
- … ohne innezuhalten und ohne Beteiligung der Bürger die 2. Änderung des FNPs durchgeboxt werden soll.
Schauen sie auch hier:
Was sagt der Regionalverband …