… in der Saga Bauplanung und Bürgerinformation Schutterwalds.

Eigentlich habe ich gedacht, ein ruhiges Wochenende, aber es kommt doch anders.

Für Langhurst stehen in der Ratssitzung am 23.06.2021 zwei wichtige Entscheidungen an, die wieder einmal geprägt sind von mangelnder Bürgerinformation, vielleicht auch von der abermaligen Verletzung bestehender Vorgaben.

Kommen wir zur ersten wichtigen Entscheidung: Tagesordnungspunkt 2c

In der Gottswaldstraße ist über einen geplanten Neubau zu entscheiden, der die von uns allen gewollte Innenverdichtung konkret angeht. Gleichzeitig zeigt dieser geplante Neubau aber auch die damit verbundenen Schwierigkeiten sehr deutlich auf.

Was fällt mir als Laie dazu am heutigen Sonntagmorgen so spontan ein?

  • Wie groß (Länge, Breite, Gebäudefläche, belegte Grundstückfläche) darf eine „ortsübliche Bebauung“ nach §34 BauGB sein?
  • Wieviele Wohnungen pro „Grundstück“ sind sinnvoll und zulässig in einer Umgebung, die heute geschätzt 1-3 Wohnungen pro Grundstück aufweist?
  • Machen 2 Stellplätze pro Wohnung Sinn und wie verdichten diese gleichzeitig die Wahrnehmung der Bebauung, wenn dann mal wirklich Autos darauf stehen?
  • Wieviele Fahrzeuge stehen demnächst dennoch auf der Straße, weil ein Teil der Stellplätze nur schwierig zu nutzen sein wird?
  • Wie verändert sich das soziale Umfeld?
  • Was bedeutet „ortsübliche Bebauung“ überhaupt? Der §34 BauGB ist da für den Bürger doch sehr unklar.
    So, wie die Sitzungsvorlage geschrieben ist, muss der Gemeinderat entscheiden, ob es „ortsüblich“ ist und ggf. wird dann das Landratsamt für die Schutterwälder die rechtliche Seite prüfen.
  • Sind wir Bürger von Schutterwald informiert und eingebunden worden, wenn es um die Themen Innenverdichtung und „ortsübliche Bebauung“ geht?
  • Was wollen wir Schutterwälder überhaupt?

Durch eine Einbeziehung der Bürger in die zukünftige Entwicklung Schutterwalds wäre es ein transparenteres Vorgehen!

Dann die zweite wichtige Entscheidung, die ansteht: Tagesordnungspunkt 6

Der alte Bebauungsplan „Im Pelz“ mit seiner 3. Änderung soll aufgehoben werden.

Aber was kommt dann?

Es soll ein einfacher Bebauungsplan gemäß §30 Abs.1 und 3 BauGB aufgestellt werden mit dem Ziel, das Verdichtungspotential zu regeln. So die Sitzungsvorlage.

Und jetzt kommt das Unfassbare!
Es sieht es so aus, dass der neue „einfache Bebauungsplan“, entsprechend der Übersichtskarte in der Sitzungsvorlage, das alte Baugebiet deutlich in Richtung Westen erweitert.

Halten wir fest:

  • Eine weitere Bebauung westlich von Langhurst ist zumindest zu vermuten!
    Wird man dann noch auf den Ausformungsspielraum zurückgreifen und das Baugebiet „Im Pelz“ weiter vergrößern?
  • Der Regionalplan und die Vorgaben des Regierungspräsidiums hinsichtlich zul. Bauflächenausweisungen würden massiv verletzt werden!
  • Abermals würden Bauflächen in einem ökologisch sehr sensiblen Bereich ausgewiesen.
  • Die geplante 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird hierdurch ebenfalls erweitert und eine Erschließung des geplanten Baugebietes „Langhurst-West“ über die Kastanienallee vorbereitet.
  • Eine Regelung, was und wie zulässig sein wird „Im Pelz“, ist dem Bürger noch nicht mitgeteilt worden.

Die Ratssitzung am 23.06.2021 birgt eine Menge Zündstoff! Wir werden teilnehmen und hoffentlich über die Hintergründe informiert werden.