… hat beschlossen – ob er wusste, worüber?

Der Planungsausschuss und der Gemeinderat der Stadt Offenburg haben am 09.12.2019 bzw. am 16.12.2019 die Offenlegung der 2. Änderung des FNPs auf Basis der DS 121/19 vom 17.07.2019 beraten und beschlossen (Beschluss Nr. 97/19A vom 16.12.2019 der Stadt Offenburg).

In der Beschlussvorlage DS 121/19 der Stadt Offenburg vom 17.07.2019 ist auf Seite 21 unten und Seite 22 oben festgehalten:

Die Beratungen in der Gemeinde Schutterwald im Hinblick auf mögliche Flächentausche waren zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der Vorlage noch nicht abgeschlossen. Sofern dies bis zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft erfolgen kann, wird die Vorlage bis dahin entsprechend ergänzt. Ansonsten werden die Änderungsflächen 5.1.18a, 5.1.18b, 5.1.20, 5.2.5 und 5.2.6 zunächst zurückgestellt. Die Flächen sind dann nicht mehr Gegenstand des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Bearbeitung für die betreffenden Flächen kann ggf. in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans fortgesetzt werden.

Quelle: Beschlussvorlage DS 121/19 der Stadt Offenburg vom 17.07.2019

Da auf Basis der DS121/19 vom 17.07.2019 der Beschluss des Gemeinderats der Stadt Offenburg stattgefunden hat, waren die Mitglieder des Gemeinderats Offenburg in der Sache unklar, wie und ob die Änderungsflächen 5.1.18a+b, 5.1.20, 5.2.5 und 5.2.6 in die Offenlage der 2. Änderung des FNPs einfließen. Sie konnten somit nicht über diese Änderungsflächen beraten und abstimmen.

Die Anlage 3 – Herausgenommene Flächen (Seite 12-16) zeigt eindeutig, dass 5.18. a+b, 5.1.20, 5.2.5 und 5.2.6 NICHT mehr im Änderungsverfahren enthalten sind.

Wir sind daher der Meinung, dass die Wiederholung der Offenlage der geplanten 2. Änderung des FNPs nicht zulässig ist und dass der Gemeinderat der Stadt Offenburg in Kenntnis und Abwägung der geänderten Sachlage die Offenlage hätte neu beschließen müssen.

Von daher gehen wir davon aus, dass die stattgefundene Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung der betroffenen Flächen nicht statthaft war, zumindest müssen die betroffenen Flächen 5.1.18a, 5.1.18b, 5.1.20, 5.2.5 und 5.2.6 für den weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens der 2. Änderung des FNPs zurückgestellt werden.

Wir können gespannt sein, wie dieser Punkt unserer Eingabe gegen die 2. Änderung des FNPs durch die Verwaltungsgemeinschaft bewertet wird!