Hinsichtlich der Wohnbauflächen soll in Schutterwald ein umfanggleicher Flächentausch vorgenommen werden: der Rücknahme von bisher im FNP ausgewiesenen Wohnbauflächen (5.1.20 + 5.2.5) mit insgesamt 3,60 ha stehen die Flächen 5.1.18 a+b und 5.2.6 als geplante Neuausweisungen mit insgesamt 3,63 ha gegenüber. Die geplanten Neuausweisungen sind auch aus Gründen des Lärmschutzes und damit der Wohnqualität besser geeignet als die Flächenbereiche 5.1.20 + 5.2.5, die sich stärker in Richtung Autobahn orientieren und daher herausgenommen werden sollen.

Quelle: Begründung Teil1 der wiederholten Offenlage zu den Flächen 5.1.18a+b

Es ist festzustellen:

Die Änderungsflächen 5.1.18 a+b liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Änderungsfläche 5.1.20. Daher gibt es hier keine signifikanten Unterschiede in der Auswirkung des Autobahnlärms.
Die Fläche 5.2.5 östlich von Langhurst ist weiter von der Autobahn entfernt und zusätzlich durch den Wald abgeschirmt. Hier ist davon auszugehen, dass der Autobahnlärm im Bereich 5.2.5 wesentlich geringer ist als bei 5.1.20.

Es ist in keinster Weise erklärbar, wie man zu o.g. Begründung kommt und behauptet das 5.1.20 und 5.2.5 stärker in Richtung Autobahn orientiert sind und daher hinsichtlich Lärmschutzes und Wohnqualität schlechter geeignet sind als 5.1.18 a+b.
Auch die Verwaltung und der Gemeinderat Schutterwald konnten das bisher nicht aufklären und beantworten.