Laut Umweltbericht ist eine Überbauung des nach BNatSchG geschützten Biotops (Grabenbereich mit Röhricht, Fließgewässer), nicht zulässig, da „Das Fließgewässer … von jeglichen Eingriffen freigehalten werden“ soll.

Auch wenn die weitere Bauplanung noch nicht begonnen wurde, ist festzustellen, dass die Gemeinde Schutterwald eine Überbauung des wertvollen Biotops für die verkehrliche Verbindung der südlichen und nördlichen Abschnitte bereits jetzt in Erwägung zieht. Dies wurde uns in einer Besprechung am 13.08.2020 durch die Vertreter der Gemeinde bereits mitgeteilt.

Je nach Ausführung der weiteren Planung würden sogar 2 oder mehr Überbauungen notwendig werden und das Biotop massiv reduzieren.

Dadurch werden die ökologisch wertvollen und durch das BNatSchG geschützten Strukturen zerstört.